§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Umzugs-, Transport-, Montage-, Lager- und Zusatzleistungen zwischen Gorilla Umzug (Inhaber: Anas Amro, Hagenring 38, 38106 Braunschweig, nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Grundlage der Kalkulation sind die Angaben des Auftraggebers (z. B. Umfang des Umzugsguts, Etagen, Entfernung) sowie, sofern vereinbart, eine Besichtigung vor Ort. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Die im Online-Formular angezeigten Volumenwerte (m³) sind unverbindliche Durchschnittswerte und dienen nur der groben Planung.

§ 3 Leistungsumfang und Zusatzleistungen

Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen. Zusätzliche oder im Angebot nicht enthaltene Leistungen (z. B. Möbelab- und -aufbau, Ein- und Auspackservice, Möbellift, Entrümpelung, Reinigung oder die Bereitstellung von Verpackungsmaterial) werden gesondert vergütet. Wird vor Ort ein höherer Aufwand als angegeben festgestellt, ist der Mehraufwand zu vergüten; der Auftragnehmer weist hierauf hin.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Be- und Entladestellen frei zugänglich und mit dem Umzugsfahrzeug anfahrbar sind. Erforderliche Halteverbotszonen oder Genehmigungen organisiert auf Wunsch der Auftragnehmer; die damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber. Besonders wertvolle, empfindliche oder gefährliche Güter (z. B. Geld, Schmuck, Wertpapiere, Kunst, Brennstoffe) sind vor Beginn anzuzeigen. Empfindliche Teile von Elektro- und Haushaltsgeräten sind transportsicher zu machen, sofern dies nicht ausdrücklich beauftragt wird. Beim Be- und Entladen prüft der Auftraggeber, dass nichts versehentlich zurückbleibt oder mitgenommen wird.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlungsart wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbart. Je nach Vereinbarung möglich sind: Bar- oder EC-Zahlung vor Beendigung der Entladung, Zahlung per Überweisung gegen Rechnung, eine Anzahlung bei Auftragsbestätigung mit Restzahlung zum Umzug oder Vorkasse. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag vor Beendigung der Entladung fällig.

§ 6 Termine, Rücktritt und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Verschiebung ist nach Absprache möglich; bitte informieren Sie uns so früh wie möglich. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder sagt er den vereinbarten Termin ab, werden folgende Stornokosten, bezogen auf den vereinbarten Angebotspreis, fällig:

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Einlagerung

Sofern eine Einlagerung vereinbart wird, gelten ergänzend die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Je nach Auslastung kann die Einlagerung auch bei einem Partnerunternehmen erfolgen. Lagergeld ist im Voraus für den vereinbarten Zeitraum zu entrichten; der Zugang zum Lagergut ist nach Absprache möglich.

§ 8 Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags weitere Frachtführer oder Partnerunternehmen einzusetzen. Die Haftung richtet sich auch in diesem Fall nach diesen Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts sowie für die Überschreitung der Lieferfrist nach den gesetzlichen Vorschriften für Umzugsverträge (§§ 451 ff. HGB). Die Haftung wegen Verlust oder Beschädigung ist auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung auf das Dreifache der Fracht begrenzt.

Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die der Auftragnehmer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte, insbesondere bei unzureichender Verpackung durch den Auftraggeber, nicht angezeigten wertvollen oder gefährlichen Gütern oder eigenmächtigem Verladen durch den Auftraggeber. Die Haftungsbeschränkungen entfallen bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit.

§ 10 Schadensanzeige

Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind bei Ablieferung auf dem Lieferschein oder in einem Schadensprotokoll festzuhalten. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen, eine Überschreitung der Lieferfrist innerhalb von 21 Tagen. Pauschale Schadensanzeigen genügen nicht.

§ 11 Versicherung

Das Umzugsgut ist im Rahmen der gesetzlichen Haftung (siehe § 9) abgesichert. Eine darüber hinausgehende Transportversicherung ist auf Wunsch gegen Aufpreis möglich.

§ 12 Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen aller durch den Vertrag begründeten Forderungen ein gesetzliches Pfandrecht am Umzugsgut zu.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers in Braunschweig; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.